Satzung
der Arbeitsgemeinschaft „Ergonomie in der Zahnheilkunde“ (AGEZ) in der DGZMK - „German Academy of Dental Ergonomics“ -
§ 1 Einrichtung und Status der Arbeitsgemeinschaft
1. Die Arbeitsgemeinschaft wurde am 12. Oktober 1974 als Arbeitskreis „Zahnärztliche Ergonomie“ gegründet. Seine Bezeichnung wurde 1976 in Arbeitsgemeinschaft „Arbeitswissenschaft und Zahnheilkunde“, 2017 in Arbeitsgemeinschaft „Ergonomie in der Zahnheilkunde“ geändert.
2. Die Arbeitsgemeinschaft ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung der DGZMK zur Förderung der Arbeitswissenschaft und Ergonomie im Bereich der Zahnheilkunde.
3. Hinsichtlich der Organisation, Arbeitsweise und Geschäftsführung gelten die satzungsmäßigen Bestimmungen der DGZMK, insbesondere ihre „Geschäftsordnung für Arbeitsgemeinschaften in der DGZMK“.
§ 2 Aufgaben
1. Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist es, das Gebiet der zahnärztlichen Ergonomie in Wissenschaft, Praxis und Lehre zu fördern.
2. Die Arbeitsgemeinschaft veranstaltet in der Regel einmal jährlich eine Tagung, die auch im Verbund mit anderen wissenschaftlichen Gesellschaften abgehalten werden kann. Die Einladung soll fristgerecht in den Organen der DGZMK veröffentlicht werden.
3. Die Arbeitsgemeinschaft berichtet dem Vorstand der DGZMK einmal jährlich, in der Regel während der gemeinsamen Vorstands- und Beiratssitzung über seinen Status und Aktivitäten.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine Mitgliedschaft in der DGZMK. Mitglieder können durch schriftlichen Antrag aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Status der Mitgliedschaft richtet sich nach der Satzung der DGZMK.
2. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung oder mit Ende der Mitgliedschaft der DGZMK.
3. Die Mitglieder die Arbeitsgemeinschaft haben sich aller Aktivitäten zu enthalten, die dem satzungsgemäßen Auftrag der DGZMK widersprechen.
§ 4 Organe
Organe der Arbeitsgemeinschaft sind der Vorstand, die beratende Kommission und die Mitgliederversammlung.
§ 5 Der Vorstand
1. Der Vorstand setzt sich aus dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden oder der stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer oder der Schriftführerin und bis zu drei Beisitzern/Beisitzerinnen zusammen.
2. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
3. Die Amtsperiode beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
4. Der oder die Vorsitzende lädt schriftlich (auch per eMail) die Mitglieder des Vorstands und gebenenfalls der beratenden Kommission zu den Vorstandssitzungen mit einer Frist von wenigstens vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung ein und leitet die Sitzungen. Vorstandssitzungen können auch als E-Konferenz abgehalten werden.
5. Der oder die stellvertretende Vorsitzende übernimmt die Aufgaben des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden bei dessen Verhinderung und unterstützt ihn oder sie bei seiner oder ihrer Tätigkeit.
6. Der Schriftführer oder die Schriftführerin erstellt Ergebnisprotokolle von den Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung und stellt diese nach Gegenzeichnung durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende den Vorstandsmitgliedern und gegebenenfalls den Mitgliedern der beratenden Kommission zur Verfügung.
§ 6 Die beratende Kommission
1. Zur Bearbeitung besonderer Angelegenheiten kann der Vorstand Arbeitsgruppen als beratende Kommission einsetzen. Er bestimmt die Mitglieder der Arbeitsgruppe.
2. Die Arbeitsgruppen erarbeiten einen Ergebnisbericht für den Vorstand und werden nach Erfüllung ihrer Aufgaben durch Beschluss des Vorstandes wieder aufgelöst.
§ 7 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt, in der Regel im Rahmen der Jahrestagung. Die Einladung hat durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende mit einer Frist von mindestens vier Wochen schriftlich (auch per eMail) zu erfolgen.
2. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Schwerpunkte der Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft sowie über Ort, Zeit und Themen der Tagungen in der Regel auf Vorschlag des Vorstandes.
§ 8 Die Finanzen
1. Die AGAZ verfügt lediglich über von der DGZMK im Rahmen eines Jahresbudgets bereitgestellte finanzielle Mittel. Über das jeweilige Jahresbudget erhält der Vorstand der AGAZ zu Beginn eines Geschäftsjahres (Kalenderjahr) entsprechende Informationen von der DGZMK. Bei der Verwendung der Mittel sind die Grundsätze der Sparsamkeit und der Gemeinnützigkeit zu beachten. Über das gesamte Finanzgebaren hat der Vorsitzende oder die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft dem Vorstand der DGZMK gegenüber Rechnung zu legen. Die DGZMK haftet für alle finanziellen Verbindlichkeiten.
2. Reisekosten für Mitglieder des Vorstands und der beratenden Kommission, insbesondere aus Anlass der Teilnahme an Vorstandssitzungen, werden im Rahmen der Reisekostenordnung der DGZMK von der DGZMK auf Antrag an den/die Vorsitzende/n der Arbeitsgemeinschaft aus dem Budget der Arbeitsgemeinschaft erstattet. Honorare oder Sitzungsgelder werden nicht gezahlt.
3. Das Eingehen darüber hinausgehender finanzieller Verbindlichkeiten bedarf der vorherigen Zustimmung der Geschäftsführung der DGZMK.
§ 9 Haftungsschutz des Vorstandes
Für die Arbeitsgemeinschaft als eine rechtlich unselbständige Einrichtung der DGZMK hat die DGZMK sich verpflichtet, deren Risiken durch eine Haftpflicht- und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzusichern. Eine persönliche Haftung der Organe der Arbeitsgemeinschaft (vgl. §4) ist dabei mit erfasst. Dies gilt ausschließlich für Handlungen in Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben der DGZMK.
§ 10 Auflösung der Arbeitsgemeinschaft
1. Der Vorstand der DGZMK kann die Förderung der Arbeitsgemeinschaft ablehnen und ihre Auflösung beschließen.
2. Weiterhin kann der Vorstand der DGZMK den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft ganz oder teilweise abberufen. Er kann in diesem Fall bis zu einer Neuwahl in der nächsten Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft einen Übergangsvorstand einsetzen. Beschlossen während der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft am 7. November 2015 in Frankfurt am Main*
gez.
Prof.Dr.drs.drs. Jerome Rotgans
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
* Die Namensänderung AGAZ in AGEZ wurde während der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft am 10. November 2017 in Frankfurt am Main beschlossen.